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Welche Netzpublikationen werden derzeit von der Universitätsbibliothek Kiel gesammelt?

Von der Universitätsbibliothek Kiel werden alle Arten von Netzpublikationen unabhängig vom Format gesammelt. Aus technischen Gründen ist aber die Nutzung zurzeit auf die Formate PDF und EPUB beschränkt. Regionale Tageszeitungen aus Schleswig-Holstein stehen über das Pilotprojekt "Regionalfenster" der Deutschen Nationalbibliothek zur Verfügung und müssen deshalb nicht abgeliefert werden.

Wer ist berechtigt Netzpublikationen abzuliefern?

Netzpublikationen dürfen an die Universitätsbibliothek Kiel nur von denjenigen abgeliefert werden, die für sie das Recht zur Verbreitung haben (Verlage, herausgebende Stellen, Selbstverleger), bzw. von ihnen zur Ablieferung beauftragt/autorisiert sind (z.B. Vertrieb, Host).

Was geschieht mit den archivierten Netzpublikationen und wie kann die Benutzerin bzw. der Benutzer darauf zugreifen?

Die Universitätsbibliothek Kiel archiviert die Netzpublikationen und stellt nach dem Stand der Technik ihre Langzeitverfügbarkeit und Authentizität sicher. Den Benutzerinnen und Benutzern steht je ein Zugriff auf die archivierten Netzpublikationen an speziellen Rechnern in den Lesesälen in der Universitätsbibliothek Kiel, der Schleswig-Holsteinischen Landesbibliothek und der Bibliothek der Hansestadt Lübeck zur Verfügung. An diesen Leseplätzen besteht keine Möglichkeit, die Netzpublikationen auszudrucken, zu versenden, auf einem mitgebrachten Speichermedium zu speichern oder anderweitig weiter zu verarbeiten.

Darüber hinaus kann der Abliefernde das Zugriffsrecht aber auch erweitern.

Wo werden Netzpublikationen verzeichnet?

Netzpublikationen werden analog zu gedruckten Publikationen in den Katalogen der Universitätsbibliothek Kiel, der Schleswig-Holsteinischen Landesbibliothek und der Bibliothek der Hansestadt Lübeck verzeichnet.

Welche Voraussetzungen muss eine Netzpublikation erfüllen?

Es dürfen nur tatsächlich veröffentlichte Netzpublikationen abgeliefert werden; sie müssen sowohl inhaltlich als auch im Format mit der Original-Publikation auf dem Server des Ablieferers übereinstimmen. Um die Langzeitarchivierung gewährleisten zu können, dürfen sie nicht mit einem Kennwort- und/oder Kopierschutz versehen sein.

Müssen auch elektronische Hochschulschriften über das Ablieferungsportal abgeliefert werden?

Elektronische Hochschulschriften, die an Schleswig-Holsteinischen Hochschulen erscheinen, müssen prinzipiell auch als Pflichtexemplare abgeliefert werden. Wird eine Hochschulschrift aber über die Archiv- und Publikationsserver der jeweiligen Hochschule publiziert, diese Daten dann an die Deutsche Nationalbibliothek abgeliefert und sind dort als Open-Access-Publikation frei zugänglich, ist eine parallele Ablieferung als Pflichtexemplar an die Universitätsbibliothek Kiel nicht notwendig.

Warum ist die Angabe von Metadaten unbedingt notwendig?

Die über die Formulare erhobenen oder bei der Übermittlung durch eine Schnittstelle bereit gestellten bibliografischen und technischen Daten sind Grundlage der bibliografischen Beschreibung und der Langzeitarchivierung und dienen ferner der Geschäftsgangssteuerung in der Bibliothek. Zudem werden Daten erhoben, die der Netzpublikation selbst nicht entnehmbar sind, z.B. Angaben zu Nutzungsrechten.

Fragen

An dieser Stelle können Sie Antworten auf die folgenden häufig gestellten Fragen erhalten:

  • Welche Netzpublikationen werden derzeit von der Universitätsbibliothek Kiel gesammelt?
  • Wer ist berechtigt Netzpublikationen abzuliefern?
  • Was geschieht mit den archivierten Netzpublikationen und wie kann die Benutzerin bzw. der Benutzer darauf zugreifen?
  • Wo werden Netzpublikationen verzeichnet?
  • Welche Voraussetzungen muss eine Netzpublikation erfüllen?
  • Müssen auch elektronische Hochschulschriften über das Ablieferungsportal abgeliefert werden?
  • Warum ist die Angabe von Metadaten unbedingt notwendig?